Wiener Pflegeausbildungsprämie
Sie machen eine Ausbildung im Pflegebereich? Mit der Wiener Pflegeausbildungsprämie unterstützt Sie die Stadt Wien jetzt mit 600 Euro monatlich beim Einstieg in die wichtigsten Pflege- und Sozialbetreuungsberufe.
Wir weisen darauf hin, dass die Zahlung der Prämie im Nachhinein für das vorangegangene Monat erfolgt.
Aufgrund der hohen Anzahl an Förderanträgen zu Semesterbeginn sowie erforderlicher Abstimmungen mit den Ausbildungseinrichtungen kann die Bearbeitung bzw. Prüfung der Anträge bis zur Genehmigung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.
Wer wird gefördert?
Die Pflegeausbildungsprämie richtet sich an Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Wichtig! Sie benötigen eine Bestätigung der Ausbildungseinrichtung über die begonnene und laufende Ausbildung (Schulbesuchsbestätigung, Inskriptionsbestätigung). Das bedeutet: Den Antrag können Sie erst nach Beginn der Ausbildung stellen, wenn Sie eine Bestätigung haben.
Die Antragstellung ist spätestens bis zum Ende der Ausbildung möglich.
Beachten Sie dabei auch, dass Ihre Ausbildung an einer anerkannten Ausbildungseinrichtung in Wien stattfindet (der Wohnort kann außerhalb von Wien sein).
Wie kann ich die Pflegeausbildungsprämie beantragen?
Den Antrag stellen Sie ganz einfach online hier. Die Prämie wird rückwirkend für bis zu 3 Monate ausbezahlt.
Die oben angeführten Punkte treffen nicht auf Sie zu?
Beantworten Sie uns eine Frage und wir leiten Sie zum passenden Angebot weiter.
Wie hoch ist die Förderung?
- Die Pflegeausbildungsprämie beträgt grundsätzlich 600 Euro pro Monat (12 mal pro Jahr) für die Dauer der jeweiligen Ausbildung.
- Im Fall einer Teilzeitausbildung können Sie die Prämie länger beziehen. Dafür ist die Prämie aliquot niedriger.
- Wenn Sie auf andere finanzielle Leistungen (wie Taschengeld, Aufwandsentschädigung, Entlohnung gem. § 110c. W-BedG) Anspruch haben, so werden diese von der Pflegeausbildungsprämie abgezogen.
- Eine rückwirkende Auszahlung der Prämie ist für maximal 3 Monate möglich.
- Für Schüler*innen, die im Rahmen einer berufsbildenden höheren Schule die Ausbildung zur Pflegefachassistenz („Pflege mit Matura“) absolvieren, beträgt der monatliche Betrag für die Pflichtpraktika im dritten, vierten und fünften Schuljahr 178,50 Euro (10 Mal pro Schuljahr)
- Für die „Pflege mit Matura“ ist die erstmalige Antragstellung erst ab dem dritten Schuljahr möglich.
Wie kommen Sie zu Ihrer Förderung?
Sie können den Antrag online stellen, sobald Sie Ihre Ausbildung begonnen haben. Sie benötigen dafür eine gültige E-Mail-Adresse.
Bereiten Sie folgende Unterlagen als PDF für den Online-Antrag vor:
- Scan eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis mit Vorder- und Rückseite)
- aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 4 Wochen)
- Inskriptionsbestätigung/Schulbesuchsbestätigung, ggf. Praktikumsbestätigung
- Unterfertigte „Zustimmung und Bestätigung“ (unbedingt alle 4 Seiten hochladen).
Geld oder Förderungen vom AMS
Die Wiener Pflegeausbildungsprämie können Sie NICHT beantragen, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:
Geld vom AMS
- Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe
- Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts (DLU)
- Stiftungsarbeitslosengeld (zum Beispiel: Sie absolvieren eine Ausbildung im Programm Jobs PLUS Ausbildung)
- Fachkräftestipendium oder Pflegestipendium
- Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeld oder
- Umschulungsgeld
=> mehr Informationen zu Leistungen und Förderungen des AMS!
Besuch einer Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des AMS
Sie können diese Prämie NICHT erhalten, wenn Sie an einer der folgenden Maßnahmen teilnehmen:
- von AMS geförderten und über Träger abgewickelten Bildungsmaßnahmen
- von AMS finanzierten Aus- und Weiterbildungen (Wenn Sie zum Beispiel eine Beihilfe zu Kurskosten bei gleichzeitigem Bezug der Deckung des Lebensunterhalts bekommen),
- Implacement-, Outplacement- und Zielgruppenstiftungen,
- Arbeitsplatznahen Qualifizierungen (AQUA),
- oder Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation
=> mehr Informationen zu Leistungen und Förderungen des AMS!