Fragen und Antworten zur Joboffensive 50plus

Sie suchen im Rahmen der Joboffensive 50plus neue Mitarbeiter*innen? Hier finden Sie Antworten auf einige wichtige Fragen …

Wie viele Stellen pro Unternehmen sind möglich? 

Es können mehrere Stellen bei einem Unternehmen gefördert werden, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Ob die Förderkriterien auf eine konkrete Person zutreffen ist in jedem Fall mit dem AMS abzuklären.

Muss die zu fördernde Person Wiener*in sein?

Ja – Die Person muss beim AMS Wien gemeldet sein. Fördervoraussetzung: 1 Jahr NAL (Nettoarbeitslosigkeit)* oder Bezieher*innen der Wiener Mindestsicherung, die beim AMS Wien arbeitslos gemeldet sind ab 3 Monaten Arbeitslosigkeit

* länger als 365 Tage arbeitslos vorgemerkt (gewertet wird die tatsächliche Zeit der Arbeitslosigkeit ohne Unterbrechungen durch Schulungen, Krankenstände, usw.)

Bei begründeten Ausnahmen (z.B. Behinderung) verkürzt sich die Vormerkzeit unter Umständen auf einen Tag.

Ob die Förderkriterien auf eine konkrete Person zutreffen ist in jedem Fall mit dem AMS abzuklären.

Muss die Person Mindestsicherungs-Bezieher*in (BMS-, Sozialhilfe-Bezieher*in) sein?

Nein – Ob die Förderkriterien auf eine konkrete Person zutreffen ist in jedem Fall mit dem AMS abzuklären.

Was bedeutet Mindestsicherung bzw. BMS?

Mindestsicherung bzw. BMS steht für Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Die Mindestsicherung ist eine finanzielle Unterstützung, die die Lebenshaltungskosten und die Miete von Wiener*innen mit geringem oder keinem Einkommen sichert.

Früher war die Bezeichnung dafür Sozialhilfe.

Gibt es Einschränkungen bezüglich der Förderung?

Angestrebt wird eine Weiterbeschäftigungsquote von 50 %. Deshalb ist Saisonarbeit oder eine Kurzzeit-Beschäftigung ausgeschlossen. Die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung nach dem Förderzeitraum steht im Vordergrund.

Personen, für die in den letzten zwei Jahren eine Förderung bezogen wurde dürfen nicht im gleichen Unternehmen eine Förderung bekommen.

Ausgenommen von der Förderung sind:

  • das Arbeitsmarktservice
  • politische Parteien
  • Clubs politischer Parteien
  • radikale Vereine
  • der Bund
  • Personen, die dem geschäftsführenden Organ des/der Förderungswerber*in angehören – dazu zählen auch alle organschaftlichen Vertreter*innen eines Vereins

Ist die Dauer der Beschäftigung auf 8 Monate beschränkt?

Nein – Zielsetzung der Joboffensive 50plus ist es, Unternehmen zur Beschäftigung von Personen 50plus zu ermutigen. Daher ist jedenfalls eine Weiterbeschäftigung über den Förderzeitraum gewünscht.

Sind die geförderten Personen direkt im Unternehmen anzustellen?

Ja – die Teilnehmer*innen erhalten Dienstverträge gemäß den üblichen Bedingungen  des Unternehmens – und danach sollte es zu einer Weiterbeschäftigung kommen.

Wie werden die Förderbeträge ausbezahlt?

Die Auszahlungen von AMS und waff erfolgen monatlich im Nachhinein. Die letzte Rate wird nach der Schlussabrechnung ausbezahlt.

Können auch befristete Dienstverträge gefördert werden?

Wichtig bei der Joboffensive 50plus ist die Absicht Personen langfristig zu beschäftigen. Daher ist jedenfalls eine Weiterbeschäftigung über den Förderzeitraum hinaus gewünscht. Zum Beginn des Dienstverhältnisses kann ein Probemonat vereinbart werden.

Wann genau wird mich das AMS kontaktieren?

Das AMS ist bemüht, Sie so rasch als möglich zu kontaktieren. Voraussichtlich innerhalb von 2 Werktagen.

Kann ich mich gleich direkt ans AMS wenden?

Nein – nicht bezüglich der Joboffensive 50plus.

Der waff erfasst alle interessierten Unternehmen auf der waff-Homepage unter www.waff.at/unternehmen/joboffensive50plus oder https://www.waff.at/unternehmen/joboffensive50plus/stellenmeldung-gemeinnuetzige/ und leitet diese dann ans AMS weiter. Das Service für Unternehmen (Abteilung im AMS) nimmt daraufhin mit Ihrem Unternehmen Kontakt auf.

Muss ich die Stelle auch dann über die waff Homepage melden, wenn ich bereits ein*e Kandidat*in habe?

Ja – eine Stellenmeldung mittels unseres Online-Formulars ist unbedingt notwendig, da sonst beim AMS eine Bearbeitung im Rahmen der Joboffensive 50plus nicht möglich ist! Geben Sie bitte auf der letzten Seite des Formulars Namen und Sozialversicherungsnummer der betreffenden Person an. Das AMS überprüft die Förderbarkeit und bespricht mit Ihnen, ob es eine Veröffentlichung der Stelle geben soll.

Muss der Standort des Unternehmens in Wien sein?

Nein. Lediglich die Person, für die die Förderung bezogen werden soll, muss beim AMS Wien arbeitslos gemeldet sein.

Welche Anträge muss ein Unternehmen machen, damit es zu einer Förderung kommt?

Es handelt sich bei der Joboffensive 50plus um eine Förderung des AMS sowie um eine Ergänzungsförderung der Stadt Wien durch den waff. Es müssen daher zuerst ein Antrag beim AMS und nach Bewilligung der Förderung vom AMS ein Antrag beim waff gestellt werden.

Was tun bei Veränderungen des Arbeitsverhältnisses während der Förderlaufzeit?

Jede Änderung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung des geförderten Arbeitsverhältnisses, unter Angabe des Lösungsgrundes, ist binnen drei Tagen der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS und dem waff schriftlich bekannt zu geben.

Bei vorzeitiger Beendigung erfolgt die Abrechnung aliquot.

Wer entscheidet ob eine Person eine Förderung bekommt?

Sie entscheiden, welche Person Sie einstellen möchten. Das AMS prüft ob die von Ihnen ausgewählte(n) Person(en) förderbar ist/sind.

Ist es auch möglich, dass ich Wunschkandidat*innen vorschlage?

JA – ist möglich.

Ob die Förderkriterien auf die konkrete Person(en) zutreffen, ist in jedem Fall mit dem AMS abzuklären.

Muss ich Mitarbeiter*innen, mit deren Leistung ich nicht zufrieden bin behalten?

Auch geförderte Dienstverhältnisse können, im Einklang mit den geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen, beendet werden.

Jede Änderung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung des geförderten Arbeitsverhältnisses, unter Angabe des Lösungsgrundes, ist binnen drei Tagen der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS und dem waff schriftlich bekannt zu geben. Die Förderung wird dann aliquot abgerechnet.

Welcher Lohn/welches Gehalt wird gefördert?

Es ist angemessen, jedenfalls entsprechend der geltenden Kollektivverträge zu entlohnen. Wenn kein Kollektivvertrag vorhanden ist, ist die Entlohnung im Zweifelsfall an ähnlichen Kollektivverträgen oder an Entlohnungsschemata zu bestimmen.

Was ist die Höchstgrenze? Bis zu welchem Betrag wird gefördert?

Die Höchstgrenze der Förderung ist die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (Stand 2024: € 6.060,00 pro Monat bei Vollbeschäftigung).

Darüber hinaus ist kein weiterer Höchstbetrag festgesetzt.

Wir haben gerade (vor einem Monat, etc.) eine Person über 50 Jahre neu eingestellt. Kann dieses Beschäftigungsverhältnis mit der „Joboffensive 50plus“ gefördert werden?

Nein – nachträglich kann leider nicht gefördert werden.

Wie viele Stunden sollen die Personen beschäftigt werden?

Vollzeit oder Teilzeit jedoch mindestens in einem Umfang von 50% der kollektivvertraglichen oder gesetzlichen Arbeitszeit. Angestrebt wird eine Weiterbeschäftigungsquote von 50%. Saisonarbeit ist deshalb nicht für die Joboffensive 50plus vorgesehen, sondern wird im Rahmen der normalen Eingliederungsbeihilfen des AMS berücksichtigt.

Was bringt die Joboffensive 50plus?

(Ergebnisse der Evaluierung 2019-2021)
Um die Wirkung der Joboffensive 50plus zu messen wurde eine Kontrollgruppenanalyse durchgeführt.

  • Für jede*n Teilnehmer*in wurde ein statistischer Zwilling (gleiches Geschlecht, gleiches Alter, mit vergleichbarem Geschäftsfall beim AMS Wien) gebildet, der nicht an einer Fördermaßnahme teilgenommen hat. 
  • Wirkung der Joboffensive 50plus ergibt sich aus der Beschäftigungsintegration der Geförderten minus dem Integrationsgrad jener ohne Förderung.
Grafik zur Evaluierung Joboffensive 50plus. Gegenüberstellung Beschäftigung und Teilnehmer*innen in Prozent.Grafik zur Evaluierung Joboffensive 50plus. Gegenüberstellung Beschäftigung und Teilnehmer*innen in Prozent.
Gegenüberstellung Beschäftigung und Teilnehmer*innen in Prozent.

Ergebnisse 12 Monate nach Förderende

  • Bei den Teilnehmer*innen an der Joboffensive 50plus (Förderfälle bis zum 31.12.2021) sind nach Förderende mehr als vier von fünf Personen (87%) voll versicherungspflichtig unselbstständig beschäftigt. Beinahe die Hälfte (44%) der Personen ist im Anschluss an die Förderung das ganze (beobachtete) Jahr über beschäftigt.
  • Bei der Vergleichsgruppe – jene mit gleicher Ausgangslage, aber ohne Förderteilnahme – gelingt es ca. einer*m von fünf (21%), eine Beschäftigung aufzunehmen; ganzjährig beschäftigt sind rund 4%.
  • Die Wirkung der »Joboffensive 50plus« ergibt
    – in Bezug auf die Beschäftigungsaufnahme ein Plus von ca. 65 Prozentpunkten
    – in Bezug auf die ganzjährige Beschäftigung ein Plus von ca. 40 Prozentpunkten

Zusammenfassung der Evaluierungsergebnisse:

  • Signifikant positive Effekte bei der Beschäftigungsaufnahme
  • Schaffung nachhaltiger Beschäftigungsverhältnisse
  • Positive Effekte sowohl in der Verbleibs- als auch in der Kontrollanalyse
  • Kurze Amortisationszeiten der Investition
  • Deutliche Erhöhung des Jahreseinkommens