Arbeitsstiftungen und Krisenmanagement

Ihr Unternehmen steht vor der Notwendigkeit, Personal abzubauen oder vorübergehend personelle Überkapazitäten zu bewältigen?

Der waff und das Arbeitsmarktservice Wien (AMS) bieten Wiener Unternehmen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten an: Von der Einrichtung einer Arbeitsstiftung bei Personalabbau, bis zur Qualifizierung der Mitarbeiter*innen im Rahmen von Weiterbildungskarenzen.

Auf welche Maßnahmen Sie sich mit Ihren betrieblichen Sozialpartnern auch verständigen werden, wir suchen gerne mit Ihnen gemeinsam und in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarktservice Wien (AMS) nach geeigneten Instrumenten.

Personalabbau mit sozialer Verantwortung: Arbeitsstiftungen

Für den Fall von unabwendbarem Personalabbau bieten Arbeitsstiftungen den betroffenen Mitarbeiter*innen Möglichkeiten zum beruflichen Neustart. Für Teilnehmer*innen mit Wohnsitz in Wien gewährt die Gemeinde Wien einen finanziellen Zuschuss.

Dieses Angebot umfasst für Stiftungsteilnehmer*innen

  • Beratung und durchgehende Begleitung
  • passende Qualifizierung oder Umschulung
  • Unterstützung bei der Arbeitsuche

Wiener Regionalstiftung

Die Wiener Regionalstiftung bietet Unternehmen und deren vom Personalabbau Mitarbeiter*innen den raschen Einstieg in diese Arbeitsstiftung.

Nähere Informationen finden Sie hier und im Downloadbereich.

Unternehmensstiftung

Bei größerem Personalabbau (über 250 Mitarbeiter*innen) oder wenn die Voraussetzungen für die Wiener regionalstiftung nicht erfüllt sind, kann eventuell eine Unternehmensstiftung eingerichtet werden. Der waff übernimmt dabei die Abstimmung und Ausarbeitung aller notwendigen Schritte.

Gerne stehen wir Ihnen für nähere Informationen zur Verfügung oder kommen zu Ihnen in den Betrieb. Informationen zu den Arbeitsstiftungen und den Voraussetzungen finden Sie im Downloadbereich.

Branchenstiftung Finance

Auf Initiative der GPA sowie der kollektivvertragsfähigen Verbände der ArbeitgeberInnen hat die Wirtschaftskammer Österreich als gesetzliche Interessensvertretung für sämtliche der Bundessparte Bank und Versicherung bzw. den einzelnen Fachverbänden angehörenden Kreditinstituten eine Vereinbarung zur Einrichtung einer Branchenstiftung für Mitarbeiter*nnen aus dem Finance-Sektor, der Branchenstiftung Finance (kurz: BAST-FIN), abgeschlossen.

Die BAST-FIN wurde bereits 2018 durch den Stiftungsträger waff eingerichtet und ab 2022 mit der BAST-FIN2 fortgesetzt. Stiftungseintritte sind – bei Erfüllung der Eintrittsvoraussetzungen – bis Ende 2026 möglich.

Die Branchenstiftung Finance wird durch die Banken finanziert und durch das AMS sowie für Wiener Teilnehmer*innen durch den waff mitfinanziert. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich unter Bekanntgabe des Bankinstituts an branchenstiftung.finance@waff.at

Insolvenzstiftung Wien

Sollte Ihr Unternehmen keine anderen Optionen mehr haben und muss Insolvenz anmelden, besteht für die betroffenen Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, in die Insolvenzstiftung Wien einzutreten.

Personal halten – Weiterbildung anbieten

Kapazitätsschwankungen, Reorganisationsmaßnahmen, Standortschließungen oder Sanierungsarbeiten erzeugen in Ihrem Unternehmen kurzfristig einen Personalüberhang? Der waff unterstützt Sie, derartige Schwankungen zu überbrücken und Ihren Mitarbeiter*innen Weiterbildungen zu ermöglichen.

Im Rahmen einer Bildungskarenz können Ihre Arbeitnehmer*innen dabei neue Qualifikationen erwerben und danach wieder ins Unternehmen zurückkehren. Für Teilnehmer*innen mit Wohnsitz in Wien gewährt die Gemeinde Wien einen finanziellen Zuschuss.

Weiterbildung – Bildungskarenz

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können während der Karenzierung wertvolle Qualifizierung erwerben und kehren nach der Bildungskarenz ins Unternehmen zurück.

Eine Bildungskarenz wird zwischen Unternehmen und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer vereinbart und ist beim Arbeitsmarktservice (AMS) zu beantragen. Die karenzierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten während der Bildungskarenz vom AMS Weiterbildungsgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes.