Arbeitsstiftungen und Krisenmanagement

Ihr Unternehmen steht vor der Notwendigkeit, Personal abzubauen oder vorübergehend personelle Überkapazitäten zu bewältigen?

Der waff und das Arbeitsmarktservice Wien (AMS) bieten Wiener Unternehmen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten an: Von der Einrichtung einer Arbeitsstiftung bei Personalabbau, bis zur Qualifizierung der Mitarbeiter*innen im Rahmen von Weiterbildungskarenzen oder Kurzarbeit.

Auf welche Maßnahmen Sie sich mit Ihren betrieblichen Sozialpartnern auch verständigen werden, wir suchen gerne mit Ihnen gemeinsam und in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarktservice Wien (AMS) nach geeigneten Instrumenten.

Personalabbau mit sozialer Verantwortung: Arbeitsstiftungen

Für den Fall von unabwendbarem Personalabbau bieten Arbeitsstiftungen den betroffenen Mitarbeiter*innen Möglichkeiten zum beruflichen Neustart. Für Teilnehmer*innen mit Wohnsitz in Wien gewährt die Gemeinde Wien einen finanziellen Zuschuss.

Arbeitsstiftung – Wiener Regionalstiftung

Die Wiener Regionalstiftung bietet Unternehmen im Wirtschaftsgroßraum Wien den raschen Einstieg in diese Arbeitsstiftung für Mitarbeiter*innen, die das Unternehmen verlassen müssen.

Arbeitsstiftung – Unternehmensstiftung

Bei größerem Personalabbau (über 250 Mitarbeiter*innen) oder wenn Mitarbeiter*innen über den Wirtschaftsgroßraum Wien hinaus betroffen sind, kann eine Unternehmensstiftung eingerichtet werden. Der waff übernimmt dabei die Abstimmung und Ausarbeitung aller notwendigen Schritte bis zum Unternehmensstiftungskonzept und der Stiftungsdurchführung.

Gerne stehen wir Ihnen für nähere Informationen zur Verfügung oder kommen zu Ihnen in den Betrieb. Informationen zu den Arbeitsstiftungen und den Voraussetzungen finden Sie in den Downloads.

Arbeitsstiftung – Branchenstiftung Finance

Auf Initiative der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus und Papier, sowie der kollektivvertragsfähigen Verbände der ArbeitgeberInnen hat die Wirtschaftskammer Österreich als gesetzliche Interessensvertretung für sämtliche der Bundessparte Bank und Versicherung bzw. den einzelnen Fachverbänden angehörenden Kreditinstituten eine Vereinbarung zur Einrichtung einer Branchenstiftung für Mitarbeiter*nnen aus dem Finance-Sektor, der Branchenstiftung Finance (kurz: BAST-FIN), abgeschlossen. Die Branchenstiftung Finance wird durch den Bankensektor finanziert und durch das AMS sowie für Wiener Teilnehmer*innen durch den waff mitfinanziert. 

Ziel der Branchenstiftung Finance ist die Wiedererlangung eines neuen Arbeitsplatzes durch

  • Beratung und durchgehende Begleitung,
  • passende Qualifizierung oder Umschulung sowie
  • Unterstützung bei der Arbeitssuche.

Eintritte in die Branchenstiftung Finance sind ab 03. April 2018 nach Erfüllung aller Eintrittsvoraussetzungen möglich.

Folgende Unterlagen zur Branchenstiftung Finance finden Sie unter Downloads:

  • Informationsbroschüre BAST FIN
  • Stiftungsordnung BAST FIN
  • Antrag zur Aufnahme in die BAST FIN

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich unter Bekanntgabe des Bankinstituts an branchenstiftung.finance@waff.at

Personal halten – Weiterbildung anbieten

Kapazitätsschwankungen, Reorganisationsmaßnahmen, Standortschließungen oder Sanierungsarbeiten erzeugen in Ihrem Unternehmen kurzfristig einen Personalüberhang? Der waff unterstützt Sie, derartige Schwankungen zu überbrücken und Ihren Mitarbeiter*innen Weiterbildungen zu ermöglichen.

Im Rahmen einer Bildungskarenz können Ihre Arbeitnehmer*innen dabei neue Qualifikationen erwerben und danach wieder ins Unternehmen zurückkehren. Für Teilnehmer*innen mit Wohnsitz in Wien gewährt die Gemeinde Wien einen finanziellen Zuschuss.

Weiterbildung – Bildungskarenz

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können während der Karenzierung wertvolle Qualifizierung erwerben und kehren nach der Bildungskarenz ins Unternehmen zurück.

Eine Bildungskarenz wird zwischen Unternehmen und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer vereinbart und ist beim Arbeitsmarktservice (AMS) zu beantragen. Die karenzierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten während der Bildungskarenz vom AMS Weiterbildungsgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes.

Mehr Infos zur Bildungskarenz finden Sie hier ⇒