Werkmeister*in
Sie haben eine technische Lehre oder Fachschule abgeschlossen und möchten aufsteigen? Als Werkmeister*in stehen Ihnen viele Türen offen. In der Ausbildung erwerben Sie umfassendes Führungswissen, Sie legen die Unternehmerprüfung ab und dürfen Lehrlinge ausbilden. Klingt spannend? Wir haben die Infos.
Das Besondere an Jobs PLUS Ausbildung
- Sie erhalten vor dem Job-Einstieg die passende Ausbildung – kostenlos!
- Während der gesamten Ausbildung bekommen Sie Geld und sind versichert.
- Nach Abschluss der Ausbildung müssen Sie nicht auf Job-Suche gehen. Es wartet ein fixer Job bei dem Unternehmen, bei dem Sie die Ausbildung absolviert haben. Sie lernen schon während der Ausbildung das Unternehmen genau kennen.
Wie können Sie sich bewerben?
Alle aktuellen Angebote finden Sie in der Job-Suche.
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Häufige Fragen
Was ist eigentlich ein Werkmeister*in?
- Werkmeister*innen sind qualifizierte Führungskräfte für verschiedene Gewerbe und Industrien.
- Sie sind für die erfolgreiche Durchführung von Aufgaben und Projekten verantwortlich.
Wie werde ich Werkmeister*in?
- Um Werkmeister*in zu werden, muss eine Werkmeisterschule besucht werden. Die gibt es für verschiedene technische Berufe: Elektrotechnik, Maschinenbau, Mechatronik, Bauwesen, …
Ist der Werkmeister international anerkannt?
- Der Werkmeisterbrief ist ein staatlich anerkanntes, europaweit gültiges Zeugnis.
Was ist der Unterschied zwischen Meister und Werkmeister?
- Meister*in ist keine Ausbildung, sondern der Nachweis einer Höherqualifizierung durch das Ablegen einer großen Prüfung.
- Werkmeister*in werden Sie mit einer schulischen Ausbildung. Dazu besuchen Sie eine Werkmeisterschule. Sie müssen keine große Prüfung ablegen, sondern legen während der Ausbildung Prüfung um Prüfung ab.
Gut zu wissen: Auf dem Arbeitsmarkt sind die Werkmeister*innen mit den Personen, die die Meisterprüfung absolviert haben, gleichgestellt.
Gibt es Entwicklungschancen?
- Die Ausbildung zum*zur Werkmeister*in ermöglicht auch eine Weiterqualifizierung zum*zur Ingenieur*in. Sie können die Qualifikationsbezeichnung „Ing.“ beantragen. Zur Beantragung des Ingenieurtitels benötigen Sie den Abschluss der Werkmeisterschule in Kombination mit einer Reifeprüfung sowie 6 Jahre einschlägige Berufspraxis.
Gut zu wissen: Die Ausbildung zum*zur Werkmeister*in ersetzt den Fachteil der Berufsreifeprüfung.
Kann ich als Werkmeister*in auch ein eigenes Unternehmen gründen?
- Ja, Sie legen an der Werkmeisterschule auch die Unternehmerprüfung ab. Damit können Sie sich selbstständig machen.