Das Bildungskonto für Ihre umfangreiche Weiterbildung
Sie sind beschäftigt und möchten sich weiterbilden? Dann bekommen Sie bis zu 50 % Ihrer Kurs-Kosten als Förderung für Ihre berufliche Weiterbildung. Bedingung: Sie dürfen derzeit nicht mehr als 2.500 Euro netto im Monat verdienen.
Wer wird gefördert?
Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie nicht mehr als 2.500 Euro netto pro Monat verdienen. Sie können die Förderung beantragen, wenn Sie zu Kursbeginn:
- nach ASVG beschäftigt sind
- in Bildungsteilzeit sind
- Neue Selbstständige und nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz versichert sind (gemäß § 2 (1) Zif. 4 GSVG)
- geringfügig beschäftigt (sofern Sie keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen)
Wichtig: Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Wien haben (Meldebestätigung).
Wer wird nicht gefördert?
- selbstständig Erwerbstätige
- Beschäftigte in von AMS beauftragten Integrations-Maßnahmen (z.B. Transit-Arbeitskräfte)
- Beamt*innen, Studierende, Schüler*innen sowie Pensionist*innen
- Personen in Elternkarenz oder Bildungskarenz (Hier gibt es das Bildungskonto für alle https://www.waff.at/foerderungen/bildungskonto/das-bildungskonto-fuer-alle/)
Was wird gefördert?
Wir fördern berufliche Aus- und Weiterbildungen:
- wenn die Kurs-Anbieter vom waff anerkannt sind
- wenn die Kurs-Kosten (inklusive Prüfungs-Gebühren) mindestens 150 Euro betragen
Förderungen für Aus- und Weiterbildungen im Bereich Gesundheit, Wellness, Körperpflege oder Schönheit können Sie beantragen, wenn:
- Sie bereits zu Kurs-Beginn in diesem Bereich tätig sind
- ein direkter Bezug zu Ihrer (beruflichen) Tätigkeit besteht
- ein gesetzlicher Lehrplan zugrunde liegt
Was wird nicht gefördert?
- Kosten für Fahrten, Aufenthalt und Verpflegung
- Anmelde- und Einschreib-Gebühren
- Bücher, Skripten, staatliche Gebühren
- Hobby- und Freizeitkurse, Coaching-, Supervisions- und Selbsterfahrungskurse und Ähnliches
- Kurse, die der Persönlichkeits-Bildung und Weltanschauung dienen
- Stipendienfähige Studien an Universitäten, Fachhochschulen und ähnlichen Bildungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung?
Der waff unterstützt Sie mit maximal 2.000 Euro.
- 50 % der Kurs-Kosten bei einem Netto-Einkommen bis zu 1.800 Euro
- 40 % der Kurs-Kosten bei einem Netto-Einkommen bis zu 2.200 Euro
- 30 % der Kurs-Kosten bei einem Netto-Einkommen bis zu 2.500 Euro
Der maximale Förderbetrag kann im Zeitraum von vier Jahren beantragt werden. Entweder auf einmal oder in Teilbeträgen.
So kommen Sie zu Ihrer Förderung
Sie müssen den Antrag vor Kurs-Beginn oder bis spätestens 4 Wochen nach Kurs-Beginn stellen. Vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin unter 01 01 217 48 555 oder reichen Sie den Antrag online ein.
Die Förderung wird nach Kursende refundiert.
Auf einen Blick: Alle Angebote zur Weiterbildung
In Wien gibt es viele attraktive Kurse für Ihre Weiterbildung. Die wichtigsten Angebote auf einen Blick finden Sie in unserer Kurs-Suche. Achtung: Nicht alle Kurse werden vom waff gefördert. Hier finden Sie die Liste aller vom waff anerkannten Kurs-Anbieter für Ihre Aus- und Weiterbildung.
Nutzen Sie auch den Bildungs-Gutschein der Arbeiterkammer.