Das Bildungskonto für höhere Abschlüsse
Sie sind beschäftigt und machen eine Meister-, Werkmeister- oder Befähigungs-Prüfung? Sie absolvieren die Berufs-Reifeprüfung oder holen die Matura nach? Oder machen einen weiteren Lehr-Abschluss? Dann hilft Ihnen das Bildungskonto!
Wer wird gefördert?
Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie nicht mehr als 2.500 Euro netto pro Monat verdienen. Sie können die Förderung beantragen, wenn Sie zu Kurs-Beginn:
- nach ASVG beschäftigt sind
- in Bildungsteilzeit sind
- Neue Selbstständige und nach dem Gewerblichen Sozialversicherungs-Gesetz versichert sind (gemäß § 2 (1) Zif. 4 GSVG)
- geringfügig beschäftigt (sofern Sie keine Leistungen aus der Arbeitslosen-Versicherung beziehen)
Wichtig: Zum Zeitpunkt der Antrag-Stellung müssen Sie Ihren Haupt-Wohnsitz in Wien haben (Melde-Bestätigung).
Wer wird nicht gefördert?
- selbstständig Erwerbstätige
- Beschäftigte in Integrations-Maßnahmen des AMS (z.B. Transit-Arbeitskräfte)
- Beamt*innen, Studierende, Schüler*innen sowie Pensionist*innen
- Personen in Elternkarenz oder Bildungskarenz (Hier gibt es das Bildungskonto für alle https://www.waff.at/foerderungen/bildungskonto/das-bildungskonto-fuer-alle/)
Was wird gefördert?
Sie machen eine Meister-, Werkmeister- oder Befähigung-Prüfung? Sie wollen einen weiteren Lehr-Abschluss, die Berufs-Reifeprüfung absolvieren oder die Matura nachholen? Der waff unterstützt Sie dabei, wenn:
- der Kurs-Anbieter vom waff anerkannt ist
- die Kurs-Kosten (inkl. Prüfungsgebühren) mindestens 150 Euro betragen
Was wird nicht gefördert?
- Kosten für Fahrten, Aufenthalt und Verpflegung
- Anmelde- und Einschreibgebühren
- Bücher, Skripten, staatliche Gebühren
- Hobby- und Freizeitkurse, Coaching-, Supervisions- und Selbsterfahrungskurse und Ähnliches
- Kurse, die der Persönlichkeitsbildung und Weltanschauung dienen
- Studien an Universitäten, Fachhochschulen und ähnlichen Bildungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung?
Der waff unterstützt Sie mit maximal 3.000 Euro.
- 50 % der Kurs-Kosten bei einem Netto-Einkommen bis zu 1.800 Euro
- 40 % der Kurs-Kosten bei einem Netto-Einkommen bis zu 2.200 Euro
- 30 % der Kurs-Kosten bei einem Netto-Einkommen bis zu 2.500 Euro
So kommen Sie zu Ihrer Förderung
Sie können den Antrag bei einem persönlichen Beratungs-Gespräch vor Kurs-Beginn oder bis spätestens 4 Wochen nach Kurs-Beginn stellen.
Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter 01 217 48 555.
Online können Sie den Kurs vor Kurs-Beginn bis spätestens 4 Wochen nach Kurs-Beginn oder nach Kurs-Ende beantragen.
Die Förderung wird nach Kursende refundiert.
Wenn Sie die Förderung nach Kurs-Ende beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen in Kopie:
- Nachweis, ob Sie bei Kurs-Beginn beschäftigt waren (Kopie)
- Kursbesuch-Bestätigung
- Positives Zeugnis (Kopien)
- Zahlungs-Bestätigung (Kopie)
- Melde-Bestätigung Haupt-Wohnsitz Wien (Kopie)
Wenn Sie den Antrag im Rahmen eines persönlichen Termins vor Kurs-Beginn stellen, benötigen Sie folgende Unterlagen in Kopie:
- Melde-Bestätigung Haupt-Wohnsitz Wien (Kopie)
- Kosten-Voranschlag für den Kurs
- Gehalts- oder Lohn-Zettel aus dem Vormonat
Nutzen Sie auch den Bildungs-Gutschein der Arbeiterkammer.