Die Fachkraft
FachkräfteFacts #2
Eine Definition des Begriffs „Fachkraft“ und die entsprechende Abgrenzung zu jenem der „Arbeitskraft“ ist erwartungsgemäß von grundlegender Bedeutung für die kritische Auseinandersetzung mit dem Themenkomplex Fachkräftesicherung. Schließlich benennen die darauf aufbauenden Begriffe „Fachkräftemangel“ und „Arbeitskräftemangel“ im öffentlichen Diskurs wiederkehrende und teilweise polarisierende Phänomene, die es für eine sachliche Bewertung und Beschreibung zu klären gilt.
Was ist eine Fachkraft?
In der deutschsprachigen Literatur werden unter dem Begriff „Fachkraft“ häufig alle Arbeitskräfte verstanden, außer jener, die als ungelernte Hilfskräfte gelten (siehe z. B. ibw 2022, WIAB 2017). Der semantische Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen beruht demnach darauf, dass im Falle von Fachkräften ein Mindestmaß an Qualifikation vorausgesetzt wird. Fachkräfte können damit über unterschiedliche Qualifikationsprofile und unterschiedlich hohe Qualifikationsniveaus verfügen und in allen Tätigkeitsfeldern zu verorten sein, außer in jenen, in denen keine besonderen Vorkenntnisse notwendig sind.
In Deutschland werden darauf aufbauend Fachkräfte üblicherweise als Personen mit einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einer vergleichbaren Qualifikation definiert. Außerdem wird hier im Fachdiskurs neben Hilfskräften und Fachkräften noch zwischen Spezialist*innen und Expert*innen unterschieden.
In der Rubrik FachkräfteFacts erklären wir regelmäßig Begrifflichkeiten aus dem Themenkomplex Fachkräftesicherung. Bald folgen auch die entsprechenden Erklärungen der Begriffe Fachkräftemangel und Arbeitskräftemangel.